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Nachnahme jetzt MWSt.-pflichtig...
02.07.2010
Die DEUTSCHE POST hat unter dem Druck des Regierungssparpaketes ein paar kleine Änderungen aufgedrückt bekommen. So ist
ab dem 1.Juli 2010
die Serviceleistung NACHNAHME umsatzsteuerpflichtig.
Das gilt nicht für die 2 EURO Zahlkartengebühr (heißt jetzt Übermittlungsgebühr), die stets hinzu kommen.
Der Nachnahmebetrag setzt sich also aus dem Rechnungsbetrag, dem Porto, der Nachnahme plus MWSt. sowie der jetzt ebenfalls auf dem Paket auszuweisenden Übermittlungsgebühr (Zahlkartengebühr) zusammen. Letztlich sind das nur 40 Cent, aber da sieht man, wo die Regierung jetzt noch meint was abknappsen zu können, um notdürftig über die Runden zu kommen.
Davon abgesehen sind die von uns auszufüllenden Nachnahmeunterlagen komplizierter geworden und müssen separat als Brief an eine Zentralstelle verschickt werden. Wenigstens dieses Porto fällt bisher nicht an, sondern ist kostenlos.
Das alles nur zur Info - ist ja unser Part das alles auszufüllen usw.
==> Heißt aber für Euch - der Aufwand für Minisendungen per Nachnahme lohnt sich nicht. Kleinere Artikel, die man in einem normalen Standardbrief oder Kompaktbrief versenden kann, schicken wir nicht mehr als Nachnahme raus, sondern nur noch per Vorkasse. Sind ja eh nur kleine Warenbeträge. Nur bei Großbriefen und Maxibriefen bleibt die Möglichkeit per Nachnahme (NN) bestehen.
Mehr auf der Artikelseite: PORTO FÜR DEUTSCHLAND + SCHWEIZ + ÖSTERREICH...!!!.
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